Sind selbst verschuldete Eigenschäden versicherbar?

In unserem zweiten Teil der Serie „Welche Versicherungen helfen?“ beantwortet uns Udo Walther, Regionalleiter Versicherung bei Dr. Klein Wowi, unsere Frage zum Thema „Haftpflicht für Wohnungsunternehmen“.

Eine Versicherung für selbst verschuldete Eigenschäden – gibt’s sowas?

Ja, in der Wohnungswirtschaft! Seit Jahren ermöglicht die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wohnungsunternehmen den Ersatz von finanziellen Verlusten, die von eigenen Mitarbeitern verursacht wurden und ausschließlich das eigene Unternehmensvermögen belasten. Solch eine Absicherung ist in kaum einer anderen Branche zu finden. 

Versichert werden können Fehler, die bei der Bearbeitung von Bauvorhaben oder bei der Verwaltung von eigenem oder fremdem Haus- und Grundbesitz entstehen. Auch die Bearbeitung von Personal- und Gehaltssachen oder die Risiken der Verwaltungsbeiräte nach WEG der vom Versicherungsnehmer verwalteten Wohnungseigentumsanlagen können mitversichert werden. Der An- und Verkauf von Immobilien und sogar die Risiken aus der Veröffentlichung von Mieterzeitschriften oder Internetauftritten sind hier versicherbar. Selbstverständlich gilt der Versicherungsschutz auch für Ansprüche, die von Dritten gestellt werden. 

Danke für den wertvollen Einblick, Udo Walther.

Udo Walther

Regionalleiter Versicherung bei Dr. Klein Wowi und inzwischen seit 30 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Seit  2017 ist er bei Dr. Klein Wowi.

 

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